Niemand denkt gern darüber nach. Dennoch: Zum Pflegefall kann jeder werden - und zwar sehr schnell und altersunabhängig.
Die deutsche Pflegeversicherung sieht mitunter Zahlungen für stationäre Pflege, häusliche Pflege durch den Pflegedienst und auch häusliche Pflege durch Angehörige vor. Versichert sind alle, die gesetzlich oder privat in Deutschland krankenversichert sind.
Anders sieht das bei einem Grenzgänger aus, sofern er im EU/EFTA-Modell versichert ist.
Geldleistungen (Pflegegeld) werden normalerweise ausbezahlt, sofern die häusliche Pflege durch Angehörige erfolgt. Ein Grenzgänger versichert im EU/EFTA-Tarif, erhält keine Geldleistungen, solange er Versicherungspflichtig in der Schweiz ist.
Geldleistungen erhalten Versicherte beispielsweise, wenn diese sich Zuhause vom einem Angehörigen pflegen lassen. Diese Geldleistungen sind nicht Umfang des Versicherungsschutzes, solange man im EU/EFTA-Modell versichert ist.
Nicht nur die fehlenden Geldleistungen sind Teil des Problems. Auch bei stationärer Pflege können hohe Eigenkosten entstehen.
Diese Eigenkosten sind in den meisten Fällen nicht durch die Altersrente gedeckt, bzw. in jungen Jahren reicht das vorhandene Vermögen meist nicht dafür aus. Im Zweifel haften Ihre Kinder oder vorhandenes Vermögen muss veräußert werden.
Mit dem Baustein Pflegetagegeld führen Sie ein selbstbestimmtes Leben und schließen alle diese Lücken.
Im Alter bis 65 Jahre sind von den ca. 550.000 Pflegefällen lediglich ca. 110.000 in einer stationären Pflege untergebracht. Rund 80 % lassen sich demnach ambulant Zuhause pflegen.
Ohne Geldleistungen stellt sich dann oft die Frage. „Zu Hause oder im Heim?“. Ein finanzieller Kraftakt der meist nicht zu bewältigen ist.
Auch bei stationärer Pflege im Heim sind lediglich 2.005 Euro (Pflegegrad 5) durch die versicherten Sachleistungen zu erwarten. Dadurch kann auch die Pflege im Heim zu einem großen finanziellen Problem werden.
Pflegegrad 1 | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 | |
Geldleistung (Pflegegeld) | 0 EUR | 0 EUR | 0 EUR | 0 EUR | 0 EUR |
Sachleistung Ambulant | 125 EUR | 724 EUR | 1.363 EUR | 1.693 EUR | 2.095 EUR |
Vollstationäre Pflege | 125 EUR | 770 EUR | 1.262 EUR | 1.775 EUR | 2.005 EUR |
Flexibilität wird großgeschrieben. Der Versicherungsschutz für den Pflegefall sollte sich Ihrem Leben anpassen und nicht umgekehrt. Deshalb gestalten Sie Ihren Versicherungsschutz individuell und entscheiden, welche Pflegegrade Sie in welcher Höhe absichern.
Ändert sich Ihr Leben, zum Beispiel durch Heirat oder Geburt eines Kindes, können Sie Ihre Pflegezusatzversicherung ohne erneute Gesundheitsfragen aufstocken. Damit Ihr Versicherungsschutz im Laufe der Jahre nicht an Wert verliert, wird er alle drei Jahre im Rahmen der Inflation angepasst - und das auch, wenn Sie bereits Leistungen beziehen.
Mit dem Baustein Pflegetagegeld sind Sie ohne Wartezeiten ab dem ersten Tag versichert.
Volle Leistung auch ohne Vorleistung der sozialen oder privaten Pflegepflichtversicherung.
Sie können Ihr monatliches Pflegetagegeld individuell nach Ihrem persönlichen Absicherungs-bedarf gestalten und die Höhe selbst wählen.
Ihr Pflegetagegeld zieht mit Ihnen auch ins Ausland mit, unabhängig davon ob Sie noch im EU/EFTA-Modell oder in der GKV Deutschland versichert sind..
Ab Pflegegrad 5 müssen Sie keine Beiträge mehr für den Baustein Pflegetagegeld aufbringen. Sie sind ohne Einschränkung weiterhin versichert.
Die Leistungsauszahlung ist unabhängig von der Art der Pflege. Egal ob Ambulant oder Stationär, durch den Pflegedienst oder durch Familienangehörige.
Erhalten Sie bereits ab Pflegegrad 2 eine Einmalzahlung von bis zu 25.000 Euro um z. B. Umbauten am Haus vorzunehmen. Erhalten Sie dadurch auch Leistungen bei vorübergehender Pflegebedürftigkeit.
Anpassung des Versicherungsschutzes ohne erneute Gesundheitsprüfung alle 3 Jahre oder auf Wunsch bei bestimmten Ereignissen wie z. B. Heirat oder Geburt eines Kindes. Selbst dann, wenn der Pflegefall bereits eingetreten ist.
und erhalten Sie weitere nützliche Informationen rund um das Thema Arbeiten in der Schweiz.
„Sie müssen nur ankommen,
den Rest erledigen wir für Sie“
Grenzgänger-Versicherungs-Service
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